Kurz vor Beginn des neuen Schuljahres informiert das Schulministerium über die Rahmenbedingungen des Schulstarts.
Die vollständigen, 21 Seiten umfassenden Informationen finden Sie hier.
Eine Zusammenfassung der für unsere Schule relevanten Aspekte können Sie nachfolgend lesen:
Allgemein
Der Unterricht in Präsenzform stellt den Regelfall dar.
Die Coronabetreuungsverordnung bleibt die wesentliche Rechtsquelle für den Infektionsschutz.
Mund-Nasen-Schutz
Befristet bis 31.08.2020: Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schüler*innen und alle weiteren Personen.
Nach Einnehmen des Sitzplatzes darf die Maske abgenommen werden, beim Verlassen des Platzes wird sie wieder aufgesetzt.
Eltern sind für die Beschaffung von Mund-Nase-Abdeckungen für ihre Kinder verantwortlich.
Schulen dürfen nicht mit eigenen Regelungen von den Vorgaben abweichen.
Rückverfolgbarkeit
Es sind konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich, Unterricht findet im Klassenverband statt.
Gemischte Gruppen sind in OGGS, Randstundenbetreuung und Schulsportgemeinschaften erlaubt, sofern es sich um konstante Gruppen handelt.
Es gibt eine feste Sitzordnung, die in jeder Unterrichtsstunde und vergleichbarer Schulveranstaltung dokumentiert wird.
In „Randstunde“ und OGGS reicht die Dokumentation der Anwesenheit aus.
Aufbewahrungsfrist der Listen und Pläne: 4 Wochen.
Hygiene
Regelmäßige, wirksame Durchlüftung der Räume.
Hände waschen, Abstand – soweit möglich – halten.
OGGS-Mensa:
-nach Betreten Hände waschen, klassenweise Essenseinnahme, feste Tische, Abstand zwischen Gruppen verschiedener Klassen.
-Reinigung von Kontaktflächen (Tische, Stühle, Arbeitsflächen) nach jedem Gebrauch mit fettlösendem Haushaltsreiniger
-Temperatur des Geschirrspülers mindestens 60 Grad
-Mensa-Mitarbeiter*innen tragen Mund-Nase-Abdeckung
Freiwillige Corona-Testungen für Schulpersonal
Im Zeitraum 10.08. – 09.10.2020 alle 14 Tage anlasslos mit entsprechendem Formular möglich.
Zuständigkeiten und Vorgehen in Schule bei auftretenden Corona-Fällen
Schüler*innen, die im Schulalltag COVID-19-Symptome aufweisen (insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn) sind ansteckungsverdächtig und müssen von der Schulleitung nach Hause geschickt werden bzw. sind von den Eltern abzuholen. Die Schulleitung informiert zwecks Absprache weiterer Maßnahmen das zuständige Gesundheitsamt.
Testungen im Corona-Fall
Bei Feststellung eines Corona-Falls informiert die Schulleitung das Gesundheitsamt, das dann weitere Maßnahmen ergreift. Es kann zu Testungen von Kontaktpersonen, je nach Gegebenheit aber auch zur Testung aller Schüler*innen und Lehrkräfte sowie zu kurzfristigen, vorübergehenden Schulschließungen kommen, um das Infektionsgeschehen abzuklären und einzudämmen.
Schnupfen
Auch Schnupfen kann zu den COVID-19-Symptomen gehören. Schüler*innen mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens sollten 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Treten keine weiteren Symptome auf, nimmt das Kind wieder am Unterricht teil. Bei weiteren Symptomen ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
Sportunterricht
Findet bis zu den Herbstferien möglichst draußen statt (keine Maskenpflicht). Kontaktsport ist zu vermeiden.
Die Anzahl der Kinder, die sich zeitgleich in den Umkleiden aufhalten, ist so gering wie möglich zu halten.
Musikunterricht
Kein gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen bis zu den Herbstferien. Sonderregelungen der Coronaschutzverordnung (§ 8a Abs. 5 und Anlagen) sind bei Blasinstrumentenunterricht und Singen außerhalb geschlossener Räume zu beachten.
OGGS/Randstunde
Nehmen den regulären Betrieb unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wieder auf.
Maskenpflicht gilt nicht in den Gruppenräumen der OGGS und Randstundenbetreuung, jedoch im Schulgebäude und auf dem Schulgelände.
Schulfahrten
Für Fahrten nach den Herbstferien ist darauf zu achten, dass jederzeit eine kostenlose Stornierung möglich ist, da das Land dann keine Stornokosten mehr übernimmt. Eine rechtsverbindliche Unterschrift aller Eltern ist erforderlich, dass sie die Kosten übernehmen.
Gremien der schulischen Mitwirkung
Unter Wahrung der geltenden Vorgaben des Hygiene- und Infektionsschutzes haben Eltern das Recht die Schule zu betreten, um an den Mitwirkungsgremien teilnehmen zu können. Maskenpflicht, sofern Abstandseinhaltung nicht möglich, Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit.