Das Wichtigste in Kürze

Übersicht über Zeugnisinhalte an unserer Schule

Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten

Teilbereiche und ihre Indikatoren

Entscheidung über die Wahl der weiterführenden Schule

 

Das Wichtigste in Kürze

In § 49, Absatz 2 des Schulgesetzes NRW heißt es seit dem 01.01.2011: “Die Schulkonferenz stellt Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen (zum Arbeits- und Sozialverhalten) auf”. Nach Entscheidung der Versetzungskonferenz können Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in den Zeugnissen aufgenommen werden.

Übersicht über die Zeugnisinhalte an unserer Schule

Am Grundschulverbund Eichendorff-Postdamm gilt folgende Regelung:

Schuleingangsphase (Jahrgang 1 und 2):

Am Ende der Klassen 1 und 2 erhalten die Kinder ein notenfreies Zeugnis, das eine Beschreibung des Arbeits- und Sozialverhaltens sowie einen Bericht über die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern enthält.

Besonderheit:

Im Schuljahr 2011/12 hat die Schulkonferenz beschlossen, auf Noten in den Versetzungszeugnissen der Klasse 2 zu verzichten. Diese Möglichkeit bietet das überarbeitete Schulgesetz NRW seit einiger Zeit. Wir denken, dass wir auf diese Weise die Lernfreude unserer Schülerinnen und Schüler besser erhalten können. Auch ist so gewährleistet, dass die Jahrgänge 1 und 2 tatsächlich im Sinne der Schuleingangsphase eine Einheit bilden und es zwischen den Zeugnissen der Kinder, die ein drittes Schulbesuchsjahr in der Schuleingangsphase benötigen und den Zeugnissen der Kinder, die in Jahrgang 3 versetzt werden, keine Unterschiede mehr gibt.

Jahrgang 3:

Die beiden Zeugnisse in der Klasse 3 enthalten Berichte zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern, für die Fächer gibt es Noten.

Jahrgang 4:

In Jahrgang 4 gibt es keine Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten mehr. Die Zeugnisse sind reine Notenzeugnisse, der Bericht über die Lernentwicklung und den Leistungsstand entfällt. Allerdings wird das Halbjahreszeugnis in Klasse 4 durch eine Empfehlung zur Wahl der weiterführenden Schule ergänzt. Diese Empfehlung gibt – über einen längeren Betrachtungszeitraum gesehen – in Form eines kurzen Berichts Aufschluss über das Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes sowie die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern .

Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten
Übergangsweise waren die Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in jeweils drei Teilbereiche unterteilt. Zwischenzeitlich hat es eine Abkehr von dieser Verfahrensweise gegeben und die Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten werden in den Zeugnissen wieder als ein zusammenhängender Fließtext verfasst.

Zur Orientierung, welche Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten inhaltlich gemacht werden können, ist ein Blick auf die ehemaligen Teilbereiche und ihre Indikatoren hilfreich. Es gibt jedoch keine Regelung, dass die Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten zu allen Aspekten Hinweise enthalten müssen.

Arbeitsverhalten:

Teilbereich “Leistungsbereitschaft”

Teilbereich “Zuverlässigkeit und Sorgfalt”

Teilbereich “Selbständigkeit”

Sozialverhalten:

Teilbereich “Verantwortungsbereitschaft”

Teilbereich “Konfliktverhalten”

Teilbereich “Kooperationsfähigkeit”

Teilbereiche und ihre Indikatoren

Folgenden Indikatoren können bei der Beobachtung und Bewertung der jeweiligen Kompetenzbereiche eine Hilfe darstellen:

Arbeitsverhalten

Teilbereich Leistungsbereitschaft:

Der Schüler bzw. die Schülerin

•arbeitet konzentriert, auch über einen längeren Zeitraum

•strengt sich auch bei ungeliebten Aufgaben und Anforderungen an

•fragt nach und verlangt Klärung, wenn er / sie eine Aufgabe oder Arbeitszusammenhang nicht versteht

•erkennt Schwierigkeiten, fragt nach, holt sich Unterstützung ohne frühzeitig aufzugeben

•sucht neue Aufgaben und zeigt Initiative

•zeigt Interesse an neuen Themen und Aufgabenstellungen und nimmt diese in Angriff

Teilbereich Zuverlässigkeit und Sorgfalt:

Der Schüler bzw. die Schülerin

•erscheint pünktlich zum Unterricht und zu vereinbarten Terminen

•hält Absprachen gewissenhaft und zuverlässig ein

•erledigt Aufgaben vollständig und termingerecht

•führt Hefte und Arbeitsunterlagen ordentlich und nach den vereinbarten Vorgaben

•hält Lern- und Arbeitsmaterialien in ordentlichem Zustand bereit

•geht mit Büchern, Materialien, Geräten usw. verantwortungsbewusst und sachgerecht um

Teilbereich Selbstständigkeit:

Der Schüler bzw. die Schülerin

•setzt sich selbst Ziele und verfolgt sie

•prüft Arbeitsschritte und Ergebnisse selbstständig, korrigiert Mängel oder Fehler

•nimmt Beratung und Unterstützung in Anspruch

•fordert Rückmeldungen ein

•setzt sich aktiv mit Problemstellungen auseinander und bringt eigene Lösungsvorschläge und Ideen ein

•beobachtet und reflektiert Lernwege und Lernfortschritte

•strukturiert und organisiert Arbeits- und Lernprozesse selbstständig

•teilt seine/ihre Zeit angemessen ein

Sozialverhalten

Teilbereich Verantwortungsbereitschaft:

Der Schüler bzw. die Schülerin

•nimmt Aufgaben und Pflichten für die Klasse / Gruppe wahr

•übernimmt Verantwortung für Entscheidungen und Belange der Klasse/Gruppe

•ist bereit für das eigene Handeln und die Arbeitsergebnisse einzustehen

•erkennt unterschiedliche Ideen an; trägt dazu bei, eine gemeinsame Lösung zu finden

•übernimmt Verantwortung für eigene Misserfolge und sucht, im Rahmen der Möglichkeiten, nach Bewältigungsstrategien

•vertritt die Interessen anderer, auch wenn sie sich nicht vorrangig mit den eigenen Bedürfnissen decken

•geht sorgfältig mit den Einrichtungen und der Ausstattung der Schule um

Teilbereich Konfliktverhalten:

Der Schüler bzw. die Schülerin

•hört zu, wenn Kritik an der eigenen Leistung oder dem eigenen Verhalten geübt wird, und ist bereit, sich mit der Kritik auseinanderzusetzen

•begründet seine/ihre Kritik gegenüber anderen sachlich und in angemessener Form

•setzt sich mit unterschiedlichen Standpunkten sachlich auseinander

•nimmt Konflikte mit anderen wahr, spricht diese angemessen an und sucht sie mit friedlichen Mitteln zu lösen

•lässt auch von der eigenen Meinung abweichende Vorstellungen zu und grenzt sich ggf. in angemessener Form ab

•respektiert das Verhalten, die Meinung, das Aussehen anderer Menschen und begegnet ihnen mit Respekt und Höflichkeit

•benutzt eine Sprache, die andere nicht diskriminiert

•schlichtet Streit

Teilbereich Kooperationsfähigkeit:

Der Schüler bzw. die Schülerin

•hält vereinbarte Regeln ein

•arbeitet an gemeinsamen Planungen mit

•beachtet Höflichkeitsformen situationsangemessen

•bietet anderen Hilfe und nimmt selbst Hilfe an

•erkennt Leistungen anderer an

•hört angemessen zu und lässt andere ausreden

•stimmt sich in der Gruppe ab, bringt Vorschläge zur Bearbeitung und Lösung von Aufgaben ein und übernimmt Arbeit

•greift Beiträge und Vorschläge anderer auf

•ist bereit, eigenen Interessen zurückzustellen, wenn es die Ziele des Teams erfordern

Entscheidung über die Wahl der weiterführenden Schule

Mit Wirkung vom 01.01.2011 hat die Landesregierung den verbindlichen Charakter der Grundschulempfehlungen aufgehoben.

Somit entscheiden wieder die Eltern nach Beratung durch die Grundschule, eventuell auch nach Beratung durch die weiterführende Schule bei der Anmeldung, an welcher Schule ihr Kind beschult werden soll. Einschränkungen können sich allerdings durch die Aufnahmekapazitäten der jeweils gewünschten Schulen ergeben.